Elterninfos
Die vom OLG festgestellte Bindungsintoleranz und die mangelnde Kommunikations- und Kooperationsbereitschaft der Antragsgegnerin war der Grund, der Mutter die Kosten eines Gutachtens in Höhe von 12.500,-- EUR unter Hinweis auf BGH, Beschluss vom 19.2.2014 - XII ZB 15/13 allein aufzuerlegen.
Falls ein Vermittlungsgespräch durch das Jugendamt keinen Erfolg verspricht, ist die direkte Einschaltung des Familiengerichtes statthaft und wird durch die Gewährung von Verfahrenskostenhilfe unterstützt. Das OLG Karlsruhe entschied im Verfahren wegen Gewährung von VKH, dass Umgangskontakte zwischen Eltern und Kind nicht zu lange unterbrochen werden dürfen.
Ein Beitrag aus der Sicht der Jugendhilfe
Die empirische Befundlage und die Praxiserfahrung der Jugendhilfe zeigen, dass aus Sicht der Jugendhilfe „Single parenting“ nicht als Erfolgsmodell angesehen werden kann.
Der BGH stellt fest, dass das Gesetz das Wechselmodell nicht ausschliesst. Das ist insofern skandalös, als dass dieser Blick in das Gesetzbuch auch den Vorinstanzen möglich gewesen wäre (vgl. z.B. AG Heidelberg 31 F 15/14 und AG Erfurt 36 F 1663/13). Letztlich also erst jetzt festgestellt wird, dass seit Jahrzehnten Kindern das Grundrecht auf Betreuung durch beide Eltern durch Gerichte gesetzwidrig verweigert wird.
Das Verwaltungsgericht Berlin verneint die Feststellung der Alleinerziehung, wenn sich der Vater erheblich an der Kinderbetreuung beteiligt. Das sei bei 1/3 Betreuungsleistung gegeben.
Die amerikanischen Wissenschaftler stellten fest, dass Kinder getrennt lebender Eltern zwischen 1 - 2 Jahren in ihrer Entwicklung profitieren wenn sie häufig beim jeweils anderen Elternteil übernachten. Interessant dabei, dass dieses selbst dann förderlich war wenn ein Elternteil sich gegen die gemeinsame Betreuung ausgesprochen hatte.
Sang- und klanglos trat am 15. Oktober 2016 ein neues Gesetz in Kraft, welches Väterrechte erneut erheblich stärkt. Einzig erwähnt wurde es - neben Erwähnungen auf Fachseiten und einer Pressemitteilung des Bundesvereins - nur von Heise Online. Ansonsten ist das neue Gesetz der Presse komplett durch die Lappen gegangen. Das neue Gesetz besteht aus mehreren wichtigen Änderungen.
Beschluss vom 5. Oktober 2016 - XII ZB 280/15
Der BGH hat entschieden, dass die beharrliche Weigerung der rechtlichen Eltern, einen Umgang ihres Kindes mit seinem leiblichen Vater zuzulassen, allein nicht genügt, um ein Umgangsrecht abzulehnen.
Die Studie stellt fest, dass emotionaler Missbrauch und psychische Gewalt weit verbreitet ist und deren Auswirkungen für die Entwicklung von Kindern vergleichbar mit sexueller und physischer Gewalterfahrung ist. Schwere psychische Störungen wie Angststörungen, Depressionen, Regelverletzungen und Aggression sind die Folge.
Deutschland erneut wegen Kindesentfremdung verurteilt
Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) erkennt wiederholt Menschenrechtsverletzung im deutschen Familienrecht.
Am 6. Oktober 2016 entschied der EGMR in der Sache Moog ./. Deutschland (23280/08 und 2334/10), dass ein mehrjähriger Umgangsausschluss nicht gerechtfertigt war, zumal nicht alle notwendigen Maßnahmen unternommen wurden, den Kontakt zwischen Vater und Sohn wieder anzubahnen.