Das Bundesverfassungsgericht zwang den Gestzgeber die Vaterschaftsanfechtung neu zu regeln. Das neue Gesetz sieht also nunmehr vor, dass ein Vater eine rechtliche Vaterschaft eines anderen Mannes anfechten kann. Soweit so gut. Aber was bringt das?
Im Endeffekt wieder nur langwierige (und potenziell aussichtslose) Gerichtsverfahren. Der Gesetzgeber hat versäumt den Patchwork Gedanken zu stärken und dem Kind einen weiteren Elternteil rechtlich zu gönnen. So bleibt es bei der gewohnten Weise Eltern familienrechtlich in Sieger und Verlierer einzuteilen.
Dem Vater wird ein Rechtsweg eröffnet, der in den seltensten Fällen überhaupt zum Erfolg führen wird. Das Familiengericht entscheidet mehr oder weniger nach gutdünken und im speziellen so wie eh und jeh. Dabei erfolgt die Entscheidung nach dem angenommenen Kindeswohl, was bisher bedeutet, dass, solange der rechtliche Vater mit dem Kind in einem Haushalt lebt, der leibliche Vater nichts zu melden hat. Gewinnen tut da immer nur der Anwalt.
Und ob die möglicherweise dann doch festgestellte rechtliche Vaterschaft dann auch zu mehr Vater für das Kind führt, darf bezweifelt werden. Abgesehen von sehr speziellen Fällen ist die neue Regelung daher als Nullnummer zu werten. Der Rechtsweg allein schafft keine Rechte.



