ELTERN BLEIBEN – Bündnis von Müttern und Vätern – Väteraufbruch für Kinder Kreisverein Köln e.V.

Beratung für Eltern bei Problemen mit Sorgerecht, Umgangsrecht, Jugendamt

Sozialrecht

Umgangskosten und Bürgergeld: Mehrbedarfe erstatten lassen.

Getrennt lebende Leistungsbezieher, die ihr Umgangsrecht ausüben wollen, haben Mehrbedarfsansprüche. Jan Heinemann erläutert auf der Website gegen-hartz.de, wann und warum ein Mehrbedarf ansteht und welche Kosten beim Jobcenter eingereicht werden können.

Kommt die Kindergrundsicherung nur als Mogelpackung?

Derzeit werden die ersten Eckpunkte für eine Kindergrundsicherung aus dem Familienministerium verlautbart. Bisher scheint es auf ein Nullsummenspiel herauszulaufen. Der Grundbetrag soll exakt dem Kindergeld entsprechen.

Bundessozialgericht: Kinder haben Mehrbedarf bei Umgang. Pauschale Kürzungen anteilig nach Umgangstagen unzulässig.

Das Bundessozialkgericht hat entschieden, dass Kindern ein Mehrbedarf zusteht, wenn sie sich bei beiden Eltern aufhalten. Eine pauschale Kürzung des Regelsatzes für Kinder anteilig nach Umgangstagen ist unzulässig.

Parteien weitestgehend konzeptlos beim Familienrecht

Pressemitteilung des Bundesvereins
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Die Wahlprüfsteine des Väteraufbruch für Kinder e.V. offenbaren gravierende Unkenntnis zu wichtigen Familienfragen und Konzeptlosigkeit zum Sorge-, Umgangs- und Unterhaltsrecht, gemeinsamer Elternschaft, Wechselmodell sowie dem Schutz von Kindern vor psychischem Missbrauch.  

Mitmachen Petition "Vaterschaftsfreistellung jetzt"

Gemeinsame Elternschaft beginnt ab der Geburt.

Daher sollten auch beide Eltern die Möglichkeit haben, gerade diese erste, wichtige Zeit gemeinsam wahrzunehmen und so den Grundstein für eine gemeinsam gelebte elterliche Verantwortung zu legen.

Bundesgelder für das Forum soziale Inklusion

Diese Woche hat es eine kleine Revolution gegeben. Der von Gerd Riedmeier geleitete gemeinnützige Verein "Forum soziale Inklusion", Mitglied in der Interessengemeinschaft Jungen, Männer, Väter, hat Fördergelder von 400.000,-- € (in Worten: vierhunderttausend!!) für 2021 zugebilligt bekommen. 

Wer Gerd Riedmeier und den Verein nicht kennt, hier eine kleine Vorstellung:

(Trennungs-)Vater-Kind-Kur - ein Erfahrungsbericht

ALLEIN UNTER MÄNNERN - 30 Kerle und 40 Kinder: Unser Autor war 3 Wochen lang auf Vater-Kind-Kur. Hier sind seine Eindrücke – und die anderer Kumpels, die er während seiner Zeit kennengelernt hat - von Adrian Hoffmann 

"... Dafür wurde wenigstens die Vater-Kind-Kur vom Gericht bewilligt, obwohl meine Ex bis zuletzt auch dagegen war – dabei wollte ich einfach nur mal intensive Zeit mit meiner kleinen Tochter verbringen...."

SPD beschließt Grundsicherung für Kinder – kein großer Wurf

Hat die SPD dazugelernt? Ganz klares jain! Die SPD beschloss auf ihrem Bundesparteitag am Wochenende einstimmig die von vielen Verbänden schon lange geforderte Einführung einer Kindergrundsicherung. Die Kindergrundsicherung soll verschiedene Sozialleistungen bündeln bzw. ersetzen. So soll u.a. das Kindergeld und das Teilhabepaket wegfallen. Die SPD stellt sich für jedes Kind 250 Euro vor, mit Zuschlägen für Geringverdiener. So kommen Kinder dann auf bis zu 478 Euro.

BSG: Mehrbedarf für Alleinerziehung und Wohnkosten im Wechselmodell für beide Eltern

Betreuen getrennt lebende Eltern ihre Kinder in der Doppelresidenz und beziehen HARTZ IV-Leistungen, dann steht beiden der hälftige Mehrbedarf für Alleinerziehung zu. Außerdem haben beide einen Anspruch auf einen angemessenen, größeren Wohnraum. Die Unterkunftskosten sind in beiden Haushalten "nach Köpfen" zu berechnen, da bei genau hälftiger Betreuung kein eindeutiger Lebensmittelpunkt feststellbar sei.

Geschiedene: Erziehungsrente für Eltern bei Tod des Ex-Partners

Sie sind geschieden und erziehen ein minderjähriges Kind? Dann können Sie beim Tod des Ex-Partners eine Erziehungsrente erhalten. Voraussetzung ist im Wesentlichen neben einem eigenen Rentenanspruch (5 Jahre Beitragsleistung), man ist nicht neu verheiratet oder verpartnert und das Kind ist unter 18 Jahre alt.

Starke Familien Gesetz: Getrennte Eltern werden benachteiligt

Nach dem Motto einer betreut und erhält alle Vergünstigungen und der andere geht leer aus ist wiederum ein neues Gesetz in Kraft getreten, dass die derzeitige Situation getrennt lebender Eltern nicht ausreichend berücksichtigt. Die Leistungen des Starke Familien Gesetz werden an den Bezug von Kindergeld gekoppelt und dieses wird nach wie vor nur an einen Elternteil gezahlt. Damit geht ein Elternteil per se immer leer aus, selbst wenn die Kinder in Doppelresidenz/Wechselmodell betreut werden. Sind also beide Eltern bedürftig, so gehen die Kinder immer dann leer aus, wenn sie im Haushalt des nicht Bezugsberechtigten sind.

Sozialhilfefestes Testament für behinderte oder andere Angehörige

Ein Muss zur optimalen Versorgung des Sozialhilfeempfängers und zum Schutz des Familienvermögens vor dem Zugriff des Staates